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Wilkommen bei
uns
Ihr Wunsch ist unser Anliegen und umfasst nahezu jede Angelegenheit in der Betreuung und ebenso alle anfallenden Arbeiten im Haushalt.
Die Haushalthilfe kann durch den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Je nach Situation tritt die Krankenkasse oder Pflegekasse als Kostenträger ein.
Wir möchten für Sie und Ihre Angehörige mit Herz und liebe da sein
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